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   VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392   

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https://dejure.org/2015,78815
VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392 (https://dejure.org/2015,78815)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392 (https://dejure.org/2015,78815)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - AN 5 K 14.00392 (https://dejure.org/2015,78815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland für die Dauer von fünf Jahren aus Gründen der öffentlichen Ordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392
    Gemessen an der Rechtsprechung des EuGH (Az.: C -145/09) seien die hier zugrunde gelegten strafrechtlichen Verurteilungen keine ausreichende Grundlage für den angegriffenen Bescheid.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392
    Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheids und der angeführten Voraussetzungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 10 ZB 11.607

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392
    Hinsichtlich der Beurteilung des angefochtenen Bescheids und der angeführten Voraussetzungen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris; BayVGH, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 ZB 11.607 - juris).
  • VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 11.401

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts; kein besonderer

    Auszug aus VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 14.00392
    Auf der anderen Seite besagt das Erfordernis einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht, dass eine "gegenwärtige Gefahr" im Sinn des deutschen Polizeirechts vorliegen müsste, die voraussetzt, dass der Eintritt den Schaden sofort und nahezu mit Gewissheit zu erwarten ist (VG Bayreuth, Urteil vom 11.12.2012 - B 1 K 11.401 - juris).
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